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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 09 | Erbschaftsteuer: Streit um Freibetrag für Pflegeleistungen

Nach einem gleich lautenden Ländererlass haben Kinder, die ihre Eltern gepflegt haben, keinen Anspruch auf den Freibetrag für Pflegeleistungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG, da eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. Beim BFH ist allerdings ein Verfahren anhängig, ob bereits die abstrakte Unterhaltsverpflichtung für die Versagung des Freibetrags ausreicht. Nach Ansicht des Niedersächsischen FG ist vielmehr die tatsächliche Inanspruchnahme des Unterhaltsverpflichteten erforderlich.

Haben Kinder bei der Erbschaftsteuer Anspruch auf den Freibetrag für Pflegeleistungen? Mit dieser Frage haben sich die Referatsleiter der obersten Finanzbehörden der Länder befasst. Und eine restriktive Meinung vertreten.

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein an sich steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 € steuerfrei, wenn dem Erblasser Pflege oder Unterhalt gewährt wurde. Zwei Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein, um in den Genuss des Freibetrags zu kommen: Die Pflege muss zum einen unentgeltlich erfolgt sein oder zumindest gegen ein unzureichendes Entgelt. Weitere Bedingung ist zum anderen: Die Zuwendung, die der Pflegende im Erbfall erhält, darf nicht unangemessen sein.

Die Finanzverwaltung gewähr...