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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 04 | Gewerbesteuer: Wegfall des Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung

Der BFH hatte 2008 entschieden, dass bei Personengesellschaften Verluste, die auf einen veräußerten Teilbetrieb entfallen, nicht mehr zur Verrechnung mit zukünftigen Gewerbeerträgen zur Verfügung stehen. Die OFD Münster informiert über eine Erörterung auf Bundesebene, wonach die Anwendung dieser Entscheidung auf Kapitalgesellschaften ausgeschlossen ist, da bei diesen die gesamte Betätigung immer als einheitlicher Gewerbebetrieb gilt.

Auch die nächste Verwaltungsanweisung betrifft die Gewerbesteuer: Knapp vier Jahre nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs hat die Steuerverwaltung jetzt die Anwendung der höchstrichterlichen Entscheidung geregelt. Es geht um die Gewerbesteuerfalle bei einer Teilbetriebsveräußerung.

Der IV. Senat des BFH hat im August 2008 entschieden: Veräußert eine Personengesellschaft einen Teilbetrieb, auf den Verluste entfallen, können diese später nicht mit den Gewerbeerträgen des verbleibenden Betriebs verrechnet werden. Der BFH begründet den Untergang des Verlustes mit dem anteiligen Wegfall der Unternehmensidentität. Eine Verrechnung der Verluste komme nur in Betracht, wenn die Unternehmer- und die Unternehmensidentit...