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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 28 | Gestaltungsmissbrauch: Wechselseitige Vermietung zwischen nahen Angehörigen

Beim BFH ist ein Verfahren zur Frage anhängig, wann bei wechselseitiger Vermietung zwischen nahen Angehörigen ein Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO anzunehmen ist. Das FG Köln war im Streitfall zu dem Ergebnis gelangt, dass keine wirtschaftlichen oder sonst beachtliche nicht steuerlichen Gründe die gewählte Gestaltung rechtfertigen.

Wechselseitige Vermietung – Nun, das ist einer dieser Steuerspartricks, die immer mal wieder durch den Medienwald rauschen.

Es ist ja auch verlockend: Seit dem Wegfall der Eigenheimzulage beteiligt sich der Fiskus grundsätzlich nicht mehr an den eigenen vier Wänden. Auf die angekündigte Nachfolgeregelung warten wir bis heute vergeblich. Was liegt da näher, als sich mit Freunden oder Bekannten zusammenzuschließen? Nach dem Motto: Du kaufst eine Wohnung und vermietest sie an mich und ich vermiete im Gegenzug an dich. Dann sind wir beide Vermieter und können alle Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Kombiniert mit einer Miete, die unter der ortsüblichen Miete liegt, lassen sich kräftig Steuern sparen.

Hört sich gut an, scheitert aber, wie wir wissen, fast immer an § 42 AO. Zumindest dann, wenn das Finanzamt dahinterkomm...