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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 27 | Erstattungszinsen: Besteuerung auch nach Neuregelung rechtswidrig

Das FG Münster hat entschieden, dass Erstattungszinsen (§ 233a AO) ungeachtet der Neuregelung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG nicht steuerpflichtig sind. Der Gesetzgeber habe in § 12 Nr. 3 EStG die Grundentscheidung getroffen, Erstattungszinsen zur Einkommensteuer dem nichtsteuerbaren Bereich zuzuordnen. Dies gilt auch dann, wenn die Erstattungszinsen in Zeiträumen angefallen sind, in denen vom Steuerpflichtigen gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abziehbar waren.

Immer mehr zu einem Dauerbrenner entwickelt sich das Thema „Steuerpflicht von Erstattungszinsen”. Jetzt hat das Finanzgericht Münster in zwei Urteilen entschieden: Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt, sind nicht steuerbar. Ungeachtet der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hatten in den letzten Monaten bereits einige Gerichte Zweifel an der rückwirkenden Besteuerung von Erstattungszinsen bejaht, andere hatten sie verneint. Jetzt gibt es erstmals eine für Steuerzahler positive FG-Entscheidung zur rückwirkenden Neuregelung in einer Hauptsache.

Der Bundesfinanzhof hatte im Sommer 2010 mit der Entscheidung überrascht, dass Erstattungszinsen beim Empfänger ...