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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 26 | Arbeitszimmer: Kosten für einen Telearbeitsplatz als Werbungskosten

Nach einem aktuellen Urteil des FG Rheinland sind die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Telearbeitsplatzes entstehenden Kosten steuerlich in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Gegen die Entscheidung ist die Revision beim BFH anhängig, der abschließend klären muss, ob die Aufwendungen überhaupt unter das Abzugsverbot (§ 9 Abs. 5 EStG i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG) fallen.

Eigentlich sollte man doch meinen, dass bei einem so banalen Thema wie dem häuslichen Arbeitszimmer einmal alle Punkte geklärt sind. Aber weit gefehlt: Immer wieder sind neue Streitfragen beim BFH anhängig.

Dabei können überhaupt nur noch wenige Steuerzahler ihre Aufwendungen für einen beruflich genutzten Raum steuermindernd absetzen. Lediglich in seltenen Ausnahmefällen bildet ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit. Nur dann erkennt das Finanzamt die Kosten bekanntlich in unbegrenzter Höhe an. Daneben gibt es zwar noch eine zweite Chance: Bis zu 1.250 € sind abzugsfähig, wenn ansonsten kein beruflicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Davon profitieren vor allem Lehrer, Professoren und Richter. In allen anderen Fällen müssen wir unsere Mandanten jedoch enttäu...