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Track 25 | Alterseinkünftegesetz: Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
Wie zuvor bereits das FG Niedersachsen und das FG Düsseldorf hat nun auch das FG Münster entschieden, dass eine im Jahr 2005 gezahlte Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zu sonstigen Einkünften führt, die der nachgelagerten Besteuerung unterliegen.
Führt eine ab dem Jahr 2005 gezahlte Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zu sonstigen Einkünften, die der nachgelagerten Besteuerung unterliegen? Zu dieser Frage sind beim Bundesfinanzhof gleich drei Verfahren anhängig.
Die Besteuerung der Alterseinkünfte ist zum umfassend reformiert worden. Kernstück der Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Dabei sieht die Neuregelung in der Übergangszeit eine Staffelung vor, die von einer 50-%ige Besteuerung für 2005 bis zu 100 % im Jahr 2040 reicht. Das gilt nach dem Gesetzeswortlaut auch für Leibrenten und, so wörtlich, „andere Leistungen”, die erbracht werden aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
Fraglich ist, ob auch eine einma...