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Track 23-24 | Gewinnermittlung: Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer auf dem Prüfstand
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben gestrichen. In einem Revisionsverfahren beim BFH wird nun darüber gestritten, ob die Nichtabziehbarkeit verfassungsgemäß ist. Das FG Hamburg hatte dies in erster Instanz bejaht.
Track 23 | Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG)
Den Anfang macht ein Verfahren, in dem es um die Gewerbesteuer geht. Diese ist bekanntlich seit 2008 nicht mehr bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben abziehbar. Das haben wir der Unternehmensteuerreform 2008 zu verdanken. Es handelt sich um eine dieser berühmt-berüchtigten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung.
Das Finanzgericht Hamburg hat Anfang des Jahres die Neuregelung für verfassungsgemäß gehalten. Für „noch verfassungsgemäß”, um genau zu sein. Zwar werde das objektive Nettoprinzip durchbrochen. Dies sei aber durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt. Die wechselseitige Beeinflussung der Bemessungsgrundlagen der Gewerbesteuer einerseits und der Einkommen- oder Körperschaftsteuer andererseits sei entfallen. Das ermögliche es, die Gesamtsteuerbelastung grundsätzlich durch eine Addition der Teilkompo...