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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 521

GmbH oder GmbH & Co. KG? Ein Rechtsformvergleich

Personengesellschaft versus Kapitalgesellschaft – Teil II

Stefan Steinhoff

Im ersten Teil des Rechtsformvergleichs (SteuerStud 6/2012 S. 334) wurde neben den zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen insbesondere die Besteuerung der Personengesellschaft betrachtet. Dabei wurde deutlich, dass im Falle der Thesaurierungsbesteuerung zwar temporär ein Steuersatzvorteil gegeben ist, sich dieser aber nach der Entnahmebesteuerung wieder egalisiert. Vorliegend soll nun die Besteuerung der Kapitalgesellschaft betrachtet und in einem zweiten Schritt der Besteuerung der Personengesellschaft gegenübergestellt werden.

V. Die Besteuerung der GmbH

1. Gesellschaftsebene

a) Gewerbesteuer

Bezüglich der Steuerpflicht, des Gewerbeertrags und des Steuertarifs gilt für die GmbH grundsätzlich das Gleiche wie für die GmbH & Co. KG: Eine Kapitalgesellschaft ist Gewerbebetrieb kraft Rechtsform, der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG genannten Hinzurechnungen und Kürzungen. Dieser ist auf volle 100 € abzurunden.

Unter Zugrundelegung eines Hebesatzes von 400 % ergibt sich durch Multiplikation mit der rechtsf...