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Ausfuhrverantwortlicher und Exportkontrollbeauftragter
Unternehmenspraxis der Exportkontrolle
Exportunternehmen müssen den sich schnell ändernden Anforderungen des Außenwirtschaftsrechts gerecht werden. Die Funktionen des Ausfuhrverantwortlichen sowie des Exportkontrollbeauftragten eines Unternehmens sind in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung – sie sind Gegenstand dieses Beitrags.
I. Der Ausfuhrverantwortliche
1. Status des Ausfuhrverantwortlichen eines Unternehmens
[i]Scharfe Sanktionen zur Durchsetzung der ExportkontrollvorschriftenEs versteht sich von selbst, dass die Geschäftsleitung, aber auch einfache Mitarbeiter eines Unternehmens eine Verantwortung tragen, und auch ihnen bei mangelnder Beachtung von Vorschriften des Exportkontrollrechts straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktionen drohen. Diese Sanktionen sind im Exportkontrollrecht besonders drastisch. Eine Missachtung der einschlägigen Vorschriften kann zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen, bei Ordnungswidrigkeiten zu einer Geldbuße von bis zu 500.000 € pro Verstoß führen.
Der Ausfuhrverantwortliche und der Exportkontrollbeauftragte sind daher einem hohen Risiko ausgesetzt.
[i]Keine staatliche Exportgenehmigung ohne AusfuhrverantwortlichenDas Institut des Ausfuhrverantwortlichen gibt es in dieser Form wohl nur in Deutschland, soweit es den Aufgaben...