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Neue Entwicklungen bei australischen Inbound-Investitionen
Etwas mehr Transparenz für ausländische Anleger
Die australische Finanzverwaltung (Australian Taxation Office – ATO) hat Ende Oktober 2011 endgültig in zwei Erlassen Stellung zu Fragen genommen, die insbesondere für ausländische Private-Equity-Firmen, aber auch andere Investoren, wichtig sind. Zwei weitere Erlasse, die in diesem Zusammenhang von Relevanz sind, wurden schon im Dezember 2010 in endgültiger Form veröffentlicht. Gegenstand dieser Verlautbarungen ist die Möglichkeit der Besteuerung von Erlösen aus der Veräußerung von australischen Beteiligungen in Australien. Jüngst ging es um das Bestehen einer australischen Einkunftsquelle bei der Veräußerung von Beteiligungen an australischen Kapitalgesellschaften und die doppelbesteuerungsrechtliche Behandlung von Personengesellschaften. Die innerstaatliche Qualifikation von Einkünften bei der Veräußerung von Beteiligungen sowie die Gewährung von Abkommensschutz bei der Nutzung von Zwischengesellschaften waren Thema der in 2010 ergangenen Verlautbarungen.
I. Hintergrund
[i]Steuerfreiheit der Veräußerung von Beteiligungen über Offshore-Vehikel?In der Vergangenheit wurden insbesondere Private-Equity-Investitionen aus dem Ausland nach Australien häufig mit Hilfe von in Offshore-Jurisdiktionen gegründeten Anlagevehikeln getäti...