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BFH 3.5.2012 V S 13/12, StuB 16/2012 S. 645

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus nicht bezahlter Rechnung für Mindestlizenzgebühren

Im AdV-Verfahren: Liegt bei Vereinbarung einer Mindestlizenzgebühr ungeachtet der konkreten Verwendung der Lizenz für ein Patent eine Leistung des Lizenzgebers vor, kann die Vereinbarung jährlicher Lizenzgebühren als Vereinbarung einer Teilleistung zu beurteilen sein und der Vorsteuerabzug vom Lizenznehmer daher auch ohne Zahlung in Anspruch genommen werden. Das gilt auch dann, wenn kurze Zeit später das Bestehen des Patents streitig wird und der Lizenznehmer deswegen den Lizenzvertrag fristlos kündigt (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG; § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 FGO).

Praxishinweise

Die Frage des umsatzsteuerlichen Leistungsgegenstands bei der Vereinbarung von Mindestlizenzgebühren ist vom BFH noch nicht geklärt. Der Lizenznehmer ist zur Zahlung von Lizenzgebühren verpflichtet, solange ...