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EuGH  - C-366/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst b, UStG § 4 Nr 16 Buchst b, SGB V § 116, SGB V § 116a, RL 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c, RL 77/388/EWG Art 6 Abs 1, RL 77/388/EWG Art 5 Abs 1, UStG § 3 Abs 1, UStG § 3 Abs 9

Rechtsfrage

Zum Begriff des mit einer Krankenhausbehandlung und einer ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsatzes i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG:

1. Muss es sich bei dem eng verbundenen Umsatz um eine Dienstleistung gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG handeln?

2. Falls Frage 1 zu verneinen ist: Liegt ein mit einer Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz nur vor, wenn dieser Umsatz durch denselben Steuerpflichtigen erbracht wird, der auch die Krankenhausbehandlung oder ärztliche Heilbehandlung erbringt?

3. Falls Frage 2 zu verneinen ist: Liegt ein eng verbundener Umsatz auch dann vor, wenn die Heilbehandlung nicht nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG, sondern nach Buchst. c dieser Bestimmung steuerfrei ist?

Dienstleistung; eng verbundener Umsatz; Heilbehandlung; Krankenhausbehandlung; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer

Fundstelle(n):
RAAAE-15476

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