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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 902

Veränderung der Methodik der Abwasserberechnung

Dr. Gerold Küffmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-15424 Das Recht der Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren befindet sich im Umbruch durch die Veränderung der Methodik der Berechnung der Abgabenerhebung. Die Kosten der kommunalen Einrichtung für die Abwasserbeseitigung sind in ihrer Gesamtheit für die Rechnungsperiode zu ermitteln. Dies erfolgt durch Festlegung in der kommunalen Gebührensatzung. Die Kostenermittlung richtet sich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Dies gilt im Prinzip für alle Kommunalabgabengesetze der Länder. Eine Kostenermittlung für den einzelnen Inanspruchnehmer ist unmöglich. Stattdessen erfolgt die Zurechnung auf die Gebührenpflichtigen durch sog. Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

Niederschlagswasser als Abwasser

[i]Sog. FrischwassermaßstabBisher galt im Allgemeinen der sog. Frischwassermaßstab. Es spricht eine Wahrscheinlichkeit dafür, dass der – nachweisbare – Frischwasserbezug auch der Schmutzwassermenge entspricht. Das bundesrechtliche Wasserhaushaltsrecht definiert als Abwasser nunmehr auch das Niederschlagswasser. Das Niederschlagswasser orientiert sich der Menge nach aber nicht nach der Menge des bezogenen Frischwassers, sond...