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BFH 15.3.2012 III R 96/07, BBK 16/2012 S. 728

Umsatzsteuer | Bilanzierung doppelt ausgewiesener Umsatzsteuer

Doppelt in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer ist im Jahr der (fehlerhaften) Rechnungserstellung gewinnmindernd zu passivieren. Wird die fehlerhafte Rechnung berichtigt, kann der Unternehmer erst im Jahr der Berichtigung eine Umsatzsteuerforderung gewinnerhöhend aktivieren. Hierdurch kann es zu erheblichen Gewinnverschiebungen kommen.

Beispiel

U weist im Jahr 2001 versehentlich sowohl in der Abschlags- als auch in der Schlussrechnung Umsatzsteuer aus. Dieser Fehler wird 2005 im Rahmen einer Außenprüfung bemerkt. Noch im Jahr 2005 berichtigt U die Rechnungen gemäß § 17 UStG. Damit ergeben sich folgende Bilanzierungen:S. 729

  • [i]Rückstellung im Jahr des fehlerhaften USt-AusweisesZum muss U eine Rückstellung wegen der nach § 14c UStG abzuführenden doppelten USt passivieren; denn ein ordentlicher Kaufmann weiß, dass er USt nicht d...