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BFH 19.01.2012 VI R 23/11, BBK 16/2012 S. 732

Lohnsteuer | Lohnsteuer – Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer

Das FG Köln hat sich mit der Arbeitnehmerstellung von Mitarbeitern eines Marktforschungsinstituts befasst . Dieses Institut beschäftigte u. a. Telefoninterviewer. S. 733Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge wurden mit Hinweis auf die vertraglich vereinbarte freie Mitarbeiterstellung nicht einbehalten. Das Finanzamt verneinte für die Telefoninterviewer eine freie Mitarbeit, da Inhalt, Ort, und Zeit der Interviewtätigkeit vom Institut bestimmt werden konnten. Die Fragebögen enthielten für das Interview Vorgaben des Instituts. Auch waren den Interviewern feste Arbeitsplätze im Studio zugeteilt. Das Institut erstellte außerdem Einsatzpläne. Das Finanzamt setzte dementsprechend Lohnsteuer in Höhe von 627.757 € fest. Das beklagte Institut stellte sich gegen die Auffa...