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Doppelte Haushaltsführung | Doppelte Haushaltsführung – Wohngemeinschaft mit Kollegin
Die Kosten für einen Zweithaushalt am Beschäftigungsort sind Werbungskosten, sofern der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen weiterhin am Ort des Haupthaushalts liegt. Bildet ein verheirateter Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort eine Wohngemeinschaft mit einer befreundeten Kollegin, steht dies dem Werbungskostenabzug nicht entgegen, so der . Die Lebensführung des Steuerpflichtigen ist insoweit unerheblich. Im Urteilsfall bezog ein verheirateter Arbeitnehmer am Beschäftigungsort eine Dreizimmerwohnung zusammen mit einer befreundeten Kollegin und ihren zwei Kindern. Die Kosten für die Wohnung wurden grundsätzlich aufgeteilt. In Einzelfällen übernahm der Steuerpflichtige die Kosten der Mitbewohnerin. Später zogen beide zusammen in e...