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BBK Nr. 16 vom Seite 749

Folgen unzureichender Offenlegung für die Bankkreditierung

Drohende Kreditkündigung bei Nichtvorlage prüffähiger Unterlagen

Prof. Dr. Urban Bacher

[i]Bacher/Stober, Kreditwürdigkeitsprüfung im mittelständischen Facheinzelhandel, BBK 19/2010 S. 925 NWB EAAAD-52616 Für mittelständische Unternehmen hat der Bankkredit eine zentrale Bedeutung. Um die Bonität eines Unternehmens richtig einschätzen zu können, braucht der Kreditgeber die richtigen Informationen und Daten. Der Kreditnehmer gibt Einsicht in seine wirtschaftlichen Verhältnisse (Offenlegung), in der Regel durch eine zeitnahe Vorlage des Jahresabschlusses. Verweigert der Kreditnehmer diese Einsichtnahme, stellt sich die Frage, ob die kreditierende Bank das Kreditverhältnis aus „wichtigem Grund” kündigen kann.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

[i]Außerordentliche Kündigung aus wichtigem GrundDauerschuldverhältnisse wie Miet-, Arbeits-, Gesellschafts- und eben Kreditverhältnisse zielen nicht auf eine einmalige Leistung, sondern sind auf länger andauernde Leistungen zugeschnitten. Gewöhnlich enden Dauerschuldverhältnisse durch Zeitablauf oder durch ordentliche Kündigung mittels der gesetzlich oder vertraglich vorgegebenen Frist. Jedes Vertragsverhältnis kann zudem auch außerordentlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden.

[i]KündigungsfristSeit 2002 regelt § 314 BGB die außerordentliche Kündigung von Dauerschu...