Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerfG 19.06.2012 2 BvR 1397/09, NWB 33/2012 S. 2682

Beamtenrecht | Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim Familienzuschlag verfassungswidrig

Die Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG) ist seit dem unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Die Klage erhob ein Bundesbeamter, dessen Antrag auf Zahlung des Familienzuschlags 2003 abgelehnt worden war. Zwar wurde noch während des anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens die Ungleichbehandlung im Bundesbesoldungsrecht rückwirkend zum beseitigt. Doch nutzte das BVerfG den Fall um klarzustellen, ab wann etwaige Ansprüche bestehen und ggf. rückwirkend geltend gemacht werden können. Der Streit wurde zur erneuten Sachentscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. [i]infoCenter „Eigentragene Lebenspartnerschaft” NWB BAAAB-36689 Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß für Beamte, die ih...