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Einkommensteuer | Trennungsbedingte Umgangskosten sind typische Kosten der Lebensführung
Die Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden Kindes sind nach dem als typische Kosten der Lebensführung anzusehen. Eine Ermäßigung der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 Abs. 1 EStG ist zu verneinen, da es weder als außergewöhnlich anzusehen ist, dass ein Elternteil von seinen Kindern getrennt lebt noch die aufgrund der Trennung der Eltern entstehenden Kosten für den Umgang mit den Kindern außergewöhnlich sind.