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NWB Nr. 33 vom Seite 2683

Änderungen im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz

[i]Pressemitteilung des BMF vom 1. 8. 2012Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Darauf weist das BMF in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Nachfolgeregelung für den sog. Spitzenausgleich für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem . Es werden die zum Jahresende 2012 auslaufenden und in § 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetz in Sonderfällen gewährten Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zwar im bisherigen Umfang, jedoch unter veränderten Anforderungen an die betroffenen Wirtschaftszweige fortgeführt. Der Gesetzentwurf setzt für die Gewährung einer Steuerbegünstigung zukünftig eine Erhöhung der Energieeffizienz voraus.