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Auslegungsfragen des IFRS 12
I. Einführung
Als Teil der neuen Vorgaben zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises umfasst IFRS 12 Disclosure of Interests in Other Entities einen umfassenden Katalog an Pflichtangaben hinsichtlich des Engagements – unabhängig vom Grad der Einflussnahme – eines Unternehmens bei anderen Unternehmen. Die Risiken und Chancen sowie die Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie cashflows des Berichtsunternehmens aus der Involvierung sind offenzulegen, unabhängig davon, ob diese anderen Unternehmen konsolidiert werden (IFRS 12.1).
Bei Einbezug eines anderen Unternehmens in den Konsolidierungskreis sind die wesentlichen Annahmen zur Konsolidierungspflicht anzuführen (IFRS 12.7). Angabepflichtig sind allerdings auch Beziehungen mit nicht konsolidierten, aber „gesponsorten” strukturierten ( unconsolidated structured entities) Unternehmen (IFRS 12.24). Allerdings bleibt in den Vorgaben unklar, was unter einer Sponsorenbeziehung zu verstehen ist . Zweifel an der Reichweite der Offenlegungspflicht ergeben sich auch wegen fehlender oder nur unzureichender Definition der (Detail-)Anforderungen. Der sinnvolle Einsatz einer Checkliste „Anhangangaben” setzt daher zunächst...