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IWB Nr. 15 vom Seite 537

Zulässigkeit einer identitätswahrenden Sitzverlegung von Gesellschaften in der EU

Prof. Dr. Otmar Thömmes

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 571 Mit seinem Urteil vom in der Rs. VALE (C-378/10) hat sich der Gerichtshof den Schlussanträgen von GA Jääskinen weitgehend angeschlossen und einen primärrechtlichen Anspruch auf eine identitätswahrende Sitzverlegung von Gesellschaften von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen anerkannt. Das Urteil schließt die Lücke, die das Cartesio-Urteil des Gerichtshofs vom (, Cartesio NWB KAAAD-02818 mit Anm. Thömmes, IWB 2009 S. 85) noch offen gelassen hatte und verpflichtet den Aufnahmemitgliedstaat, eine nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats errichtete Gesellschaft, die eine der Rechtsformen des Aufnahmemitgliedstaats unter Aufgabe ihrer bisherigen Eigenschaft einer Gesellschaft des Rechts ihres Herkunftsmitgliedstaates annehmen will unter Wahrung ihrer Identität in seine Rechtsordnung aufzunehmen und den Handelsregistereintrag zuzulassen.

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[i]Zuzug einer italienischen Kapitalgesellschaft nach UngarnIm Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits vor dem Obersten Gericht Ungarns geht es um eine italienische Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer „Srl”, die unter Aufgabe die...