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Einkommen-/Lohnsteuer | Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung bei Zweithaushalt in einer Wohngemeinschaft
Die Lebensführung des Stpfl. am Beschäftigungsort ist einkommensteuerrechtlich grundsätzlich unerheblich. Die doppelte Haushaltsführung ist deshalb auch dann beruflich veranlasst, wenn der Stpfl. den Zweithaushalt am Beschäftigungsort in einer Wohngemeinschaft einrichtet. Erst wenn sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlagert und die Wohnung dort zum Ort der eigentlichen Haushaltsführung wird, entfällt deren berufliche Veranlassung als Wohnung am Beschäftigungsort (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG).
Hat der Arbeitnehmer den Zweithaushalt begründet, um von dort seinen Arbeitsplatz schnell und unmittelbar aufsuchen zu können, so ist von einer den Werbungskostenabzug ermöglichenden beruflichen Veranlassung der Errichtung des Zweithaushalts auszugehen. Dann spielt es k...