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BFH 26.04.2012 IV R 44/09, StuB 15/2012 S. 603

Keine Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft

Überträgt ein gewerblich tätiger Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (sog. Zebragesellschaft) ein Wirtschaftsgut seines Betriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der vermögensverwaltenden Personengesellschaft, führt dies steuerlich nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven bei dem Gesellschafter, soweit dieser an der Zebragesellschaft betrieblich beteiligt ist (Bezug: § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO).

Praxishinweise

Vermögensgegenstände im Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft stellen anders als zum Gesamthandsvermögen einer gewerblichen Personengesellschaft zählende Vermögensgegenstände steuerrechtlich Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens ihres gewerblich tätigen Gesellschafters dar, soweit dieser betrieblich am Gesamthandsvermögen der vermö...