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BFH 18.04.2012 X R 34/10, StuB 15/2012 S. 607

Umqualifizierung eines als Veräußerungsgewinn festgestellten Gewinns in laufenden Gewinn bei gewerblichem Grundstückshandel

(1) Die Feststellungswirkung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO bezieht sich nur auf die gemeinschaftlich verwirklichten Tatbestandsmerkmale, nicht aber auf solche, die außerhalb der Beteiligung im Bereich der persönlichen Einkunftserzielung liegen. (2) Das Wohnsitz-FA darf den Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auch dann in einen laufenden Gewinn im Rahmen eines vom Kläger betriebenen gewerblichen Grundstückshandels umqualifizieren, wenn er im Feststellungsbescheid als Veräußerungsgewinn bezeichnet worden ist (Bezug: § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Praxishinweise

Das für die Einkommensteuer des Gesellschafters einer grundbesitzenden Personengesellschaft zuständige Wohnsitz-FA darf auf Ebene des Gesellschafters eine zusamme...