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Vorzeitige Wiederbestellung von AG-Vorstandsmitgliedern zulässig
Soll die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds um volle fünf Jahre verlängert werden, ist dies grds. frühestens ein Jahr vor Ablauf der laufenden Bestellungsperiode durch erneuten Aufsichtsratsbeschluss zu bestimmen (§ 84 Abs. 1 AktG). Der BGH hat den Streit darüber entschieden, ob die erneute Bestellung eines Vorstandsmitglieds unter gleichzeitiger Aufhebung seiner bisherigen Bestellung außerhalb der Jahresfrist des § 84 Abs. 1 AktG rechtmäßig ist. Bejahend hält das Gericht eine Wiederbestellung für höchstens fünf Jahre nach einverständlicher Amtsniederlegung auch ohne besondere Gründe für zulässig. Entscheidend sei nach dem Sinn des Gesetzes, dass der Aufsichtsrat sich nicht länger als nach § 84 Abs. 1 AktG zulässig bindet und mindestens alle fünf Jahre über die Verlängerung der Amtszeit des Vorstandsmitglieds eine Entscheidung trifft. Di...