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StuB Nr. 15 vom Seite 590

Wesentliche Änderungen des Wertpapierprospektgesetzes

Bewertung aus der Sicht des Emittenten und der Berater

RA/WP/FAStR Harald Schumm

Am hat der Bundesrat das vom Bundestag am verabschiedete „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes” gebilligt . Gem. der Prospektrichtlinie 2003/71/EG, welche dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) zugrunde liegt, hatte die Europäische Kommission diese fünf Jahre nach deren Inkrafttreten im Jahr 2003 auf ihre Umsetzung und Anwendung hin überprüft. Die Untersuchungen und unterbreiteten Änderungsvorschläge mündeten in die Änderungsrichtlinie 2010/70/EU, die am in Kraft getreten war und eine Umsetzungsfrist bis  vorgesehen hatte . Der vorliegende Beitrag will nicht die Neuordnung der gesetzlichen Prospekthaftung in den Vordergrund stellen, sondern ausgewählte Themen, bspw. im Hinblick auf die Prospektpflichtigkeit und die teilweise Änderung der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie weiterer Prospektfragen, darstellen und beleuchten.

Kernfragen
  • Welches Ziel wird mit der Änderung des WpPG verfolgt und welche Gesetze sind davon betroffen?

  • Was wird durch die ProspVO geregelt?

  • Welche Neuerungen ergeben sich bzgl. der Änderungen des WpPG?

I. Einleitung

[i]Schwintowski, Neues Recht für Vermögensanlagen und Finanzanlagenvermittler, NWB 2012 S. 996 NWB UAAAE-04436 Mit Hinterle...