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Steuerbefreiung für Berufsverbände
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-14578 In seinem Urteil vom - I R 46/11 NWB MAAAE-09981 hat der BFH über die steuerliche Anerkennung eines Vereins als „Berufsverband” i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG bzw. § 3 Nr. 10 GewStG entschieden. Er konkretisiert dabei insbesondere die Anforderungen an die Satzung eines Berufsverbands.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Definition des „Berufsverbands”
Eine gesetzliche Definition des Begriffs „Berufsverband” gibt es nicht. Maßgeblich ist daher die Definition des BFH, die die Finanzverwaltung inhaltlich unverändert in ihr Amtliches Körperschaftsteuerhandbuch übernommen hat.
Demnach ist ein Berufsverband im Sinne des Steuerrechts „ein Zusammenschluss natürlicher Personen oder Unternehmen, der allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen eines Wirtschaftszweigs oder der Angehörigen eines Berufs wahrnimmt”.
Erscheint diese Definition auf den ersten Blick durchaus griffig, wirft sie im Einzelfall doch zahlreiche Fragen auf. Das neue BFH-Urteil stellt hier einiges klar.
Branchenübergreifende Berufsverbände
[i]Verfolgung eines gemeinsamen InteressesNach Auffassung des NWB NAAAD-93992 als Vorinsta...