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Einkommensteuer | Abgeltungszahlungen für ein dingliches Wohnrecht als Werbungskosten
Wird die mit einem dinglichen Wohnrecht belastete Wohnung vom Steuerpflichtigen vermietet und werden dafür die Mietkosten für eine andere Wohnung des dinglich Nutzungsberechtigten vom Steuerpflichtigen übernommen, stellen, so das die Mietzahlungen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar.