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KSR Nr. 8 vom Seite 5

Berechnung abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbständigen

Ermittlung der sog. Opfergrenze

Tarek-Dominic Stumpe

Die Berechnung der nach § 33a EStG abziehbaren Unterhaltsleistungen bei Selbständigen ist auf der Grundlage eines Dreijahreszeitraums vorzunehmen. Steuerzahlungen sind von dem hiernach zugrunde zu legenden Einkommen grundsätzlich in dem Jahr abzuziehen, in den sie gezahlt wurden.

Hintergrund und Problemstellung – Anwendung der Opfergrenze auf das verfügbare Nettoeinkommen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer ihm oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 7 680 € (ab Veranlagungszeitraum 2010: 8 004 €) im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Mangels einer gesetzlichen Regelung für die Berechnung der Höhe der nach § 33a EStG abziehbaren Unterhaltsleistungen hat die FinanzS. 6verwaltung Grundsätze für deren Berechnung und steuerliche Behandlung erlassen. Danach gilt, dass ein Steuerpflichtiger unter Berücksichtigung seiner Verhältnisse nur insoweit zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist, als die Unterhaltsaufwendungen in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug der ...