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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 R 1764/12 B

Leitsatz

Leitsatz:

Das Ausmaß des Erfolges im Klageverfahren stellt - jedenfalls bei einheitlichem Streitgegenstand und im Regelfall - kein geeignetes Kriterium bei der Entscheidung über die Übernahme der Kosten eines nach § 109 SGG eingeholten Gutachten dar. Eine teilweise Kostenübernahme entsprechend dem Erfolg des Klageverfahrens kommt daher nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAE-14397

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