Arbeitshilfe - Stand: 16.07.2014

Lohnsteuerabzug bei Vorteilsgewährung durch Dritte

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Unter welchen Voraussetzungen ist die Zuwendung eines Dritten (hier: Versicherungsverträge zu vergünstigten Tarifen mit verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers) als Arbeitslohn zu beurteilen bzw. ist von einem „erkennen können” i. S. des § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG auszugehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
PAAAE-14188