Arbeitshilfe - Stand: 19.02.2014

Rückstellung wegen kartellrechtlicher Bußgeldfestsetzung der Europäischen Kommission

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Enthält § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 1 EStG ein generelles Rückstellungsverbot, auch soweit eine nach EU-Kartellrecht durch die Kommission verhängte Geldbuße einen Abschöpfungsanteil enthält? - Ist davon auszugehen, dass eine solche Geldbuße grundsätzlich (jedenfalls auch) der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils dient? - Nach welchen Kriterien ist der zur Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils dienende Anteil der Geldbuße ggf. zu schätzen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
OAAAE-14171