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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 834

Strafbefreiende Selbstanzeige für den Mandanten

Dr. Manzur Esskandari und Nicole Schmitt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-14085 Die Selbstanzeige gem. § 371 AO ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, in Fällen der Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen, obschon er eine Steuerstraftat begangen hat. Allerdings ist der Weg zur Straffreiheit davon abhängig, dass die der Finanzbehörde gegenüber abzugebende Erklärung umfassend und richtig ist. Wird im Rahmen steuerlicher Beratung erkennbar, dass eine Steuerstraftat vorliegt und damit die Möglichkeit der Selbstanzeige besteht, ist der Berater in der Pflicht, für die strafbefreiend wirkende Selbstanzeige des Mandanten zu sorgen. Unterlässt er dies pflichtwidrig, haftet er seinem Mandanten auf Schadensersatz (so nun auch NWB BAAAE-13656).

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

Haftungsfall nach Steuerstrafverfahren und Festsetzung einer Bewährungsauflage

[i]Berater nennt gegenüber dem Finanzamt einzelne steuerbare Vorgäne „diskussionswürdig”Das LG Saarbrücken hat einen Steuerberater zum Schadensersatz gegenüber seinem Mandanten verurteilt, weil er es pflichtwidrig unterlassen hatte, für dessen strafbefreiend wirkende Selbstanzeige zu sorgen. Der Steuerberater hatte für einen Apotheker im Zuge einer steuerlichen Außenprüfung eine Selbstanzeige abgege...