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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von Umsätzen der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren
Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung ist die einheitliche Leistung „Vermögensverwaltung” steuerpflichtig, so dass der Portfolioverwalter seine Leistung gegenüber dem Anleger mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern hat (Abschn. 4.8.9 Abs. 2 UStAE). Eine Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG komme nicht in Betracht, weil die Vermögensverwaltung (Portfolioverwaltung) nicht zu den in den MwStSystRL genannten begünstigten Umsätzen gehört. Der BFH ist demgegenüber in einem Einzelfall von der Steuerfreiheit derartiger Leistungen ausgegangen (vgl. , BStBl 2008 II S. 993). Auf dieses Urteil hat die Finanzverwaltung mit einem sog. Nichtanwendungserlass reagiert ( BStBl 2008 I S. 1086). 2010 hat der BFH dem EuGH schließlich u. a. die Frage vorgelegt, ob Banken und andere Vermögensverwalter, die für einzeln...BStBl 2011 II S. 306