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BGH 10.05.2012 V ZB 279/11, NWB 31/2012 S. 2530

Wohnungseigentumsrecht | Sondernutzungsrecht auch für Miteigentümer von Wohnungseigentum

Ein Sondernutzungsrecht kann im Rahmen der Gesetze frei gestaltet werden. Es kann auch einem Miteigentümer an einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit zugeordnet werden. Rechtliche Regelungen stehen einer solchen Zuordnung nicht entgegen. Damit hat der BGH eine in Rechtsprechung und Literatur lange umstrittene Frage entschieden. Eine Wohnungseigentümerin hatte ihr Sondernutzungsrecht an den Miteigentümer einer Teileigentumseinheit in derselben Anlage verkauft. Das Grundbuchamt weigerte sich, die zur Sicherung des Übertragungsanspruchs bewilligte Vormerkung in das Grundbuch einzutragen und zwar mit der Begründung, die Eintragung des Sondernutzungsrechts erfolge auf dem Grundbuchblatt, auf dem auch das Sondereigentum eingetragen sei. Da nicht für jeden Miteigentümer ein eigenes Grundbuchbla...