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Allgemeine Geschäftsbedingungen in Steuerberaterverträgen
Praktische Probleme der AGB-Kontrolle
Das Verhältnis zwischen Steuerberater und Mandant ist in einem Maße wie kaum ein anderes Vertragsverhältnis von persönlichem Vertrauen geprägt. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten im vorhinein bedacht, besprochen und in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. Um so verwunderlicher ist es, dass immer noch die große Mehrzahl der Berufsangehörigen nicht mit schriftlichen Steuerberatungsverträgen arbeitet, sondern die Beziehung zum Mandanten von Anfang an persönlich und nicht professionell geschäftsmäßig betrieben wird. Insbesondere unter dem Aspekt des besonderen Vertrauens, das in einer Mandatsbeziehung herrscht, sollte im vorhinein klar sein und schriftlich festgelegt werden, was die Vertragsparteien von einander erwarten können, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Nachdem dies in den letzten Jahren verstärkt von Kammern, Verbänden und auch in der Literatur angeraten wird, sind Steuerberater verstärkt gewillt, schriftliche Verträge mit dem Mandanten abzuschließen. Um nicht bei jedem Mandat das Rad neu zu erfinden, wird der Steuerberater i. d. R. zu einem Formularvertrag greifen,...