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Schnell, Klein u. a.
Klausur aus dem Bilanzsteuerrecht
Sachverhalte und Aufgaben
Teil I: Schnell-GmbH
Die Schnell-GmbH hat von einem Lieferanten (Einzelunternehmer A) am ein unverzinsliches Darlehen i. H. von 10 000 € erhalten. Das Darlehen ist am zur Rückzahlung fällig. Mit der unentgeltlichen Darlehensgewährung möchte der Lieferant die Schnell-GmbH an sein Unternehmen binden.
Buchung Schnell-GmbH:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bank | 10 000 € | an | Darlehensverbindlichkeiten | 10 000 € |
Aufgaben:
Wie ist die Darlehensverbindlichkeit bei der Schnell-GmbH zum in der Handels- und Steuerbilanz zu behandeln und welche Folgerungen sind in diesem Zusammenhang zu ziehen?
Das Einzelunternehmen A gehört ebenfalls zu den Mandanten des Steuerberaters. Dort wurde entsprechend gebucht (Darlehensforderungen 10 000 € an Bank 10 000 €). Wie ist die Darlehensforderung beim Einzelunternehmen A zum bilanziell zu behandeln, wenn diese
zum Anlagevermögen bzw.
zum Umlaufvermögen rechnet?
Die Darlehensforderung bzw. -verbindlichkeit wurde bislang mit 10 000 € ausgewiesen.
Nehmen Sie zu dem Sachverhalt für das Jahr 01 unter Angabe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften kurz, aber erschöpfend Stellung. Erforderliche B...