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Gesamtdarstellung Betriebsaufspaltung
Die OFD Frankfurt/M. nimmt in einer sehr umfangreichen Verfügung zu den Voraussetzungen und den steuerlichen Folgen einer Betriebsaufspaltung Stellung ( NWB DAAAE-12306).
Eine echte Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein bestehendes Unternehmen in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen aufgeteilt wird. Sind die entsprechenden Voraussetzungen bereits bei der Gründung gegeben, wird dies als unechte Betriebsaufspaltung bezeichnet. Bei der Betriebsaufspaltung sind die folgenden Erscheinungsformen möglich:
Grundfall: Das Besitzunternehmen ist ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Gemeinschaft, das Betriebsunternehmen eine Kapitalgesellschaft.
Umgekehrte Betriebsaufspaltung:...