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BFH 14.3.2012 I R 13/11, StuB 14/2012 S. 566

Umwandlungssteuerrecht | Übergang eines Verlustvortrags bei einer noch dem UmwStG 2002 unterliegenden Abspaltung eines Teilbetriebs

(1) Bei Abspaltung eines Teilbetriebs kann jedes an der Spaltung beteiligte Unternehmen sowie auch ein Dritter allein oder zusammen mit den beteiligten Unternehmen das Fortführungserfordernis des § 15 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 2002 erfüllen (Bestätigung des Senatsurteils vom 27. 5. 2009 - I R 94/08 NWB YAAAD-24835, Kurzinfo StuB 2009 S. 551 NWB XAAAD-24925). (2) Der Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs setzt aber voraus, dass der verlustverursachende Betriebsteil am Stichtag der Verschmelzung oder Spaltung beim übertragenden Rechtsträger tatsächlich vorhanden ist (Anschluss an Senatsurteil vom 28. 10. 2009 - I R 4/09 NWB MAAAD-39604, BStBl 2011 II S. 315 = Kurzinfo StuB 2010 S. 290 NWB GAAAD-40477; Bezug: § 12 Abs. 3, § 15 Abs. 1, 4 UmwStG 2002; § 12 Abs. 3 UmwStG 1995; § 45 AO).

Praxishinweise

Bei einer Abspaltung tritt die übernehmende Körperschaft nach § 12 Abs. 3 Satz 1 UmwStG 2002 in die steuerliche Rech...