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Kein Übergang des Verlustabzugs bei „Abwärtsverschmelzung”
(1) Wurde im Jahr 1998 eine Holdinggesellschaft auf ihre bisherige einzige Tochtergesellschaft verschmolzen, so ist ein bei ihr bestehender verbleibender Verlustabzug nicht auf die Tochtergesellschaft übergegangen. (2) Die Feststellung eines im Rahmen einer Verschmelzung auf die Übernehmerin übergegangenen vortragsfähigen Gewerbeverlustes muss inhaltlich an die Verlustfeststellung für die übertragende Gesellschaft anknüpfen (Bestätigung des , BStBl I S. 268; Bezug: § 12 Abs. 3 UmwStG i. d. F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmensteuerreform).
(1) Bei einer Verschmelzung tritt die übernehmende Körperschaft bezüglich bestimmter steuerlicher Merkmale in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft. Bezüglich des Übergan...