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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 249/11 EFG 2012 S. 1532 Nr. 16

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1

Aufwendungen für Erwerb der Fahrerlaubnis als Betriebsausgaben

Leitsatz

  1. Aufwendungen für eine ausschließlich betrieblich nutzbare Fahrerlaubnis (hier: Fahrerlaubnis der Klasse T mit der Einschränkung, dass sich diese bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf das Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h beschränkt) sind als BA abziehbar.

  2. Der Umstand, dass der Sohn des Kl. als unentgeltlich mithelfender Familienangehöriger im Betrieb des Vaters tätig war, ändert daran nichts.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 16/2012 S. 736
EFG 2012 S. 1532 Nr. 16
KÖSDI 2012 S. 18081 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2012 S. 2280
StBW 2012 S. 727 Nr. 16
VAAAE-13713

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