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Sächsisches FG Beschluss v. - 1 V 262/12

Gesetze: EStG § 10f Abs. 1, EStG § 7i Abs. 1, EStG § 7i Abs. 2, EStG § 39 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, EStG § 39 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b, EStG § 37 Abs. 3 S. 8, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Berücksichtigung von Aufwendungen für Baudenkmale nach den §§ 7i, 10f EStG im Lohnsteuerermäßigungsverfahren vor Erteilung einer Bescheinigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde

Leitsatz

Sind nach den §§ 7i, 10f EStG begünstigte Baumaßnahmen bereits vor dem Streitjahr abgeschlossen, so ist es ernstlich zweifelhaft, ob das FA im Lohnsteuerermäßigungsverfahren die Berücksichtigung der Steuerbegünstigungen nach den §§ 7i, 10f EStG mit der Begründung ablehnen darf, dass bisher nur eine sog. qualifizierten Eingangsbestätigung, nicht aber eine Bescheinigung i. S. d. § 7i Abs. 2 EStG der Denkmalschutzbehörde vorliegt (gegen den Nichtanwendungserlass des Bayerisches Landesamtes für Steuern v. , S 2198b.2.1-9/9 St32, betreffend ).

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAE-13709

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