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Verzinsung und Sicherheitsleistung in Entstrickungsfällen im Unionsrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 515 In dem Verfahren Kommission ./. Portugal (C-38/10 NWB SAAAD-41124) geht es um das erste von insgesamt vier Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission gegen verschiedene Mitgliedstaaten erhoben hat. Aus der Sicht der Praxis ist das Verfahren deshalb von besonderem Interesse, weil hier der Gerichtshof nach seinem National Grid Indus-Urteil vom (Rs. C-371/10 NWB LAAAE-00703, Thömmes, IWB 2011 S. 896 NWB SAAAD-97644) erneut die Gelegenheit erhält, die dort getroffenen Aussagen zur Verzinsung von Besteuerungsansprüchen und zur Frage der Erhebung einer Sicherheitsleistung zu überdenken oder zumindest zu präzisieren.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Zum Gegenstand des Klageverfahrens
[i]Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit Anders als in der Rechtssache National Grid Indus (NGI) handelt es sich im Verfahren C-38/10 um ein sog. Vertragsver-letzungsverfahren nach Art. 258 AEUV, das auf die Feststellung gerichtet ist, dass der Mitgliedstaat Portugal gegen seine Pflichten aus dem AEUV verstoßen hat. In ihrer Vertragsverletzungsklage vertritt die Kommission die Auffassung, dass Portugal gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV und Art. 31 des EWR-Abkommens verstoßen habe.