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Verzinsung und Sicherheitsleistung in Entstrickungsfällen im Unionsrecht
Schlussanträge in der Rs. C-38/10 (EU-Kommission ./. Portugiesische Republik)
In dem Verfahren Kommission ./. Portugal (C-38/10 NWB SAAAD-41124) geht es um das erste von insgesamt vier Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission gegen verschiedene Mitgliedstaaten mit der Begründung erhoben hat, die jeweiligen Besteuerungsregelungen betreffend die Besteuerung von stillen Reserven bei grenzüberschreitenden Vorgängen wie dem der Sitzverlegung oder der Verbringung von Wirtschaftsgütern verstießen gegen die unionsrechtlichen Grundfreiheiten. Aus der Sicht der Praxis ist das Verfahren deshalb von besonderem Interesse, weil hier der Gerichtshof nach seinem National Grid Indus-Urteil vom (Rs. C-371/10 NWB LAAAE-00703, Thömmes, NWB SAAAD-97644) erneut die Gelegenheit erhält, die dort getroffenen Aussagen zur Verzinsung von Besteuerungsansprüchen und zur Frage der Erhebung einer Sicherheitsleistung zu überdenken oder zumindest zu präzisieren. Die Schlussanträge von GA Mengozzi vom stellen zwar noch keine Entscheidung in der Sache dar, doch folgt der Gerichtshof in der großen Zahl der Fälle den Schlussanträgen der Generalanwälte. Mit einem Urteil des Gerichtshofs ist erfahrungsgemäß noch vor Ende des Jahres zu rechnen.
Eine Kurzfassung des Beitrags ...