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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 07-08 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung der Leistungen von Gesundheitsfachberufen

Zweifelsfragen bei der Steuerbefreiung für Leistungen aus der Tätigkeit von Gesundheitsfachberufen hat das BMF beantwortet. Im Vordergrund steht die Abgrenzung von Heilbehandlungen und Wellnessmaßnahmen. Für Anschlussbehandlungen, die, z.B. von Physiotherapeuten oder staatlich geprüften Masseuren, vor dem ausgeführt worden sind, gibt es eine Übergangsregelung.

Track 07 | Abgrenzung von Heilbehandlungen und Wellnessmaßnahmen

Ein aktuelles Schreiben des BMF enthält einige Klarstellungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von Gesundheitsfachberufen. Es ist auf alle noch offenen Veranlagungszeiträume anzuwenden.

Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin steuerfrei. Und zwar dann, wenn sie durchgeführt werden von einem Arzt, einem Zahnarzt, einem Heilpraktiker, einem Physiotherapeuten, einer Hebamme oder einem Unternehmer, der eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit ausübt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs sind Heilbehandlungen alle Tätigkeiten, die bei Menschen vorgenommen werden zum Zweck der Vorbeugung, der Diagnose, der Behandlung und soweit möglich der Heilung vo...