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Ehepartner haftet nicht für Urheberrechtsverstöße im Internet
Eheleute müssen nicht für Urheberrechtsverstöße des Partners haften. Es kann vom Inhaber eines Internetanschlusses nicht erwartet werden, dass er seinen Partner überwacht, wenn er ihm seinen Computer zur Nutzung überlässt. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (vgl. ).
Zwar kann zunächst von der Vermutung ausgegangen werden, dass der Inhaber selbst den Verstoß begangen hat. Wenn er aber einen anderen Ablauf schlüssig darlegen kann, muss das klagende Unternehmen den Beweis für die Täterschaft führen.