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Gehaltskürzung bei GmbH-Geschäftsführern in der Insolvenz?
Wenn es um eine GmbH finanziell schlecht steht, müssen Geschäftsführer u. U. eine Gehaltskürzung hinnehmen, um dem Unternehmen zu helfen. Verlangt ein Insolvenzverwalter aber, dass der Geschäftsführer bereits gezahlte Gehälter zurückzahlen soll, ist das nicht rechtens, zumindest nicht, wenn das Gehalt auf Grundlage eines Anstellungsvertrages gezahlt wird und marktüblichen Bedingungen entspricht. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden (vgl. ).