Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine vGA an mitarbeitende Ehefrau bei Weiterleitung erstatteter RV-Beiträge
Das FG Münster hat entschieden, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) an den Alleingesellschafter vorliegt, wenn eine GmbH an sie erstattete Rentenversicherungsbeiträge (RV-Beiträge) an die Ehefrau des Alleingesellschafters, die Arbeitnehmerin der GmbH ist, weiterleitet.
Für die angestellte Ehefrau wurden von ihrer Arbeitgeberin, der GmbH, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Ehemann war, Beiträge zur Sozialversicherung geleistet. Nach einer Überprüfung wurde festgestellt, dass die Ehefrau nicht der Sozialversicherungspflicht unterlag. Die RV-Beiträge wurden deshalb erstattet und die Arbeitgeberbeiträge an die GmbH ausgezahlt. Diese leitete die Beiträge anschließend an die Ehefrau weiter. Das Finanzamt erachtete in der Weiterleitung der Beiträge eine ...