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NWB-BB Nr. 8 vom Seite 233

Das ESUG und die neuen Chancen der Eigenverwaltung

So wirkt sich die Insolvenzreform auf Ihre Beratung aus

Dipl.-Kfm. (FH) Ludger Brüggemann

Am ist die 1. Stufe des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat mit dieser Reform den Unternehmern neue Möglichkeiten an die Hand gegeben, ihre Unternehmen frühzeitig und erfolgreich zu sanieren. Ob diese Intention in der Praxis umgesetzt werden kann, hängt nicht zuletzt auch von Ihnen als Berater ab. Zum einen können Sie zur frühzeitigen Sanierung beitragen, indem Sie eine Bewusstseinsänderung bei den Unternehmern erwirken: von den „Es wird schon wieder besser!”-Durchhalteparolen hin zum frühzeitigen Erkennen der Krise und dem Bekenntnis hierzu herbeiführen. Zum anderen sollten Sie in der Krise selbst in einem interdisziplinären Beraterteam die neuen Instrumente verantwortungsvoll einsetzen und dem Unternehmer in der Phase der Erstellung eines Insolvenzplans mit integriertem Sanierungsplan, der Eigenverwaltung und dem sich daran anschließenden „Neustart” qualifiziert zur Seite stehen. Der Beitrag zeigt einige Schritte auf, wie Ihre Mandanten zu der angestrebten Eigenverwaltung gelangen und welche Beratungsleistungen Sie hierbei erbringen sollten.

I. Ursprünglicher Zweck der InsO

Die...